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Dipl.-Ing. Lutz Kurth Bohr- und Brunnenausrüstungen GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Bohr- und Brunnenausrüstungen GmbH (Verkaufsbedingungen)

Allgemeines

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Inhalt unserer Bestätigung ist allein für das Vertragsverhältnis maßgebend. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten in jedem Falle. Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten auch ohne unseren ausdrücklichen Widerspruch nur insoweit, als sie mit unseren Geschäftsbedingungen übereinstimmen.
2. Die in Prospekten, Katalogen, Preislisten oder den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

3. Erfüllungsort für Leistungen des Vertrages ist Nordhausen.
4. Bei allen sich aus dem oder über das Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Nordhausen zuständig.
5. Das Vertragsverhältnis untersteht deutschem Recht.

Lieferung

6. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Unterlagen bleiben, auch bei Versendung, unser Eigentum. Wir behalten uns alle Urheberrechte daran vor. Die Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
7. Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Genehmigungen und Unterlagen vorliegen und alle dafür wesentlichen Fragen geklärt sind. Sie gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Die Lieferfrist ist gehemmt, solange sich der Besteller mit einer seiner Leistungen im Rückstand befindet. Unvorhergesehene Hindernisse, wie z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen, und höhere Gewalt berechtigen uns, soweit sie die Vertragserfüllung erschweren oder auch nur teilweise unmöglich machen, nach unserer Wahl die Lieferfrist entsprechend herauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Vertragserfüllung unmöglich wird oder wenn wir in Verzug geraten, vorausgesetzt, dass wir die Lieferung auch nicht innerhalb einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist bewirken. Der Rücktritt ist schriftlich und unmittelbar nach Eintritt des Rücktrittsgrundes zu erklären. .Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Versand und Gefahrenübergang

8. Der Versand erfolgt ab Werk, sofern keine bestimmte Vereinbarung getroffen ist, ohne Verbindlichkeit für die billigste Versandart.
9. Die Gefahr geht, auch bei frachtfreier Lieferung, auf den Besteller über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben worden ist. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung bzw. Abnahme aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

Zahlungsbedingungen

10. Die Zahlung des Verkaufspreises erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum (Versanddatum) mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum (Versanddatum) ohne Skonto in bar oder durch Überweisung auf unsere Konten. Reparaturrechnungen sind sofort netto zahlbar. Aufrechnungen gegen unsere Kaufpreisforderungen oder entsprechende Zurückbehaltungsrechte des Bestellers sind, soweit diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ausgeschlossen. Wird uns nach Abschluss des Kaufvertrages eine ungünstige Finanzlage des Bestellers bekannt, so sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf frühere Vereinbarungen die sofortige volle Bezahlung des Kaufpreises oder hinreichende Sicherheitsleistung oder , wenn der Besteller unserem Verlangen nicht nachkommt, Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Mängelhaftung und Gewährleistung

Für Mängel (einschl. Fehlens zugesicherter Eigenschaften) leisten wir unter Ausschluss weitergehender Ansprüche Gewähr nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
11. Mängel sind unverzüglich – erkennbare Mängel spätestens 8 Tage nach Entgegennahme am Bestimmungsort – schriftlich zu rügen. Anderenfalls erlöschen die Mängelrechte.
12. Für berechtigte Mängelanzeigen gewähren wir nach unserer Wahl Ersatzlieferung, Nachbesserung, Minderung oder Wandlung.
13. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel zu überprüfen. Die Überprüfung durch uns hat unverzüglich stattzufinden. Ohne unsere Zustimmung darf bei Verlust der Gewährleistungsrechte an den bemängelten Waren nichts verändert werden. Zur Mängelüberprüfung Entsandte können nicht mit Wirkung gegen uns Mängel anerkennen.
14. Kommen wir unserer Gewährleistungspflicht nicht nach oder schlägt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach Ablauf einer angemessenen gesetzten Nachfrist von mindestens 10 Arbeitstagen berechtigt, nach seiner Wahl eine Herabsetzung seiner Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
15. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Haftansprüche, die uns gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse zustehen.
16. Unsere Gewährleistungspflicht gilt nur für solche Mängel, die unter gewöhnlichen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemäßem Gebrauch auftreten. Insbesondere in folgenden Fällen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage durch den Besteller oder durch Dritte, mangelhafte oder unsachgemäße Wartung, übermäßige Beanspruchung, natürliche Abnutzung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, chemische, elektrochemische und elektrische Einflüsse, Witterungs- und Natureinflüsse.
17. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund einschließlich der sogenannten Produzentenhaftung, insbesondere auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens sowie von Aus- und Einbaukosten sind ausgeschlossen, soweit die Ansprüche nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten zurückzuführen sind.
18. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit Gefahrübergang. Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu, Nachbesserungen lassen den Lauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist unberührt.

Eigentumsvorbehalt

19. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung oder aus sonstigem Rechtsgrund erwachsenen Forderungen gegen den Besteller vor. Wir bleiben Eigentümer der gelieferten Gegenstände unabhängig von der Verarbeitungsstufe oder der Form, in der sie sich gerade befinden. Ein Eigentumserwerb des Bestellers nach § 950 BGB wird ausgeschlossen, da der Besteller eventuell Eigentum für uns erwirbt und alle Waren lediglich verwahrt. Sollte eine Vereinigung oder Vermischung von Waren von uns mit Waren des Bestellers erfolgen, so überträgt uns der Besteller schon im voraus das Eigentums- oder Miteigentumsrecht an den verbundenen Gegenständen und verwahrt diese sorgfältig für uns. Bei Verbindung oder Vermischung mit Waren Dritter bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
20. Der Besteller ist verpflichtet, uns die nach Ziffer 19 gehörenden Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
21. Nehmen wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstände zurück, so gilt die Rücknahme nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies dem Besteller schriftlich anzeigen.
22. Der Besteller darf Gegenstände, an denen uns noch Eigentumsrechte zustehen, nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund beim Besteller entstehenden Forderungen, welche diese Gegenstände betreffen, tritt der Besteller hiermit in Höhe des Lieferpreises der Ware zzgl. 20 % Aufschlag an uns zur Sicherung ab. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen abzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen freizugeben, soweit ihr Wert unsere Forderungen um 20 % übersteigt.
23. Der Besteller ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen uns sofort mitzuteilen.
24. Soweit im Lande des Bestellers für Übereignung der gelieferten Gegenstände oder der Sicherheiten besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften bestehen, hat der Besteller für deren Erfüllung auf seine Kosten Sorge zu tragen.

Dipl.-Ing. Lutz Kurth
Bohr- und Brunnenausrüstungen GmbH
99734 Nordhausen, Stand 01.01.2008